§ 1 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

1. Die DEULA Bayern GmbH bietet unterschiedliche Bildungsangebote an. Für den Erfolg bei der Teilnahme an diesen Bildungsangeboten kann keine Haftung übernommen werden.

2. Das Informationsblatt "Führerscheinausbildung" ist Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen (eingeschränkt gültig bei einer Förderung über einen Bildungsgutschein).

3. Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die DEULA Bayern GmbH zustande.

4. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bei der DEULA Bayern GmbH berücksichtigt. Bei Unterschreitung der Mindestzahl von Anmeldungen behält sich die DEULA Bayern GmbH vor, den jeweiligen Kurs zu verschieben bzw. abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Die DEULA GmbH behält sich ausdrücklich einen Austausch von Referenten vor.

 

§ 2 Kosten der Aus- und Weiterbildung

Der Anmeldende gilt auch bei Kostenübernahme durch einen Dritten als Kostenschuldner.

 

§ 3 Kündigung

1. Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.

2. Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kursteilnehmer nach Lehrgangsbeginn (auch einzelner Module), hat der Kursteilnehmer die gesamte Kursgebühr zu entrichten. 

3. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Lehrgangsbeginn hat folgende Stornogebühren zur Folge:

  • bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Stornogebühr (kostenfrei).
  • 29 bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn 25 % des Lehrgangspreises.
  • 14 bis 8 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 % des Lehrgangspreises.
  • ab 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 100 % des Lehrgangspreises.

4. Die DEULA Bayern GmbH ist berechtigt, bei unentschuldigten Fehlzeiten des Teilnehmers das Vertragsverhältnis zu kündigen. Minderjährige benötigen bei Fehlzeiten eine Entschuldigung der/des  Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht der nicht Seitens der DEULA Bayern GmbH zu verantworten ist besteht kein Recht auf Nachholtermine oder irgendeine Form von Entschädigung.  

5. Die DEULA Bayern GmbH behält sich vor, bis zu 14 Tage vor dem geplanten Lehrgangsbeginn das Vertragsverhältnis mit dem Kursteilnehmer zu kündigen. Die Kündigung durch die DEULA Bayern GmbH kann nur erfolgen, wenn ein Kursteilnehmer vertragliche Pflichten verletzt oder der gebuchte Kurs nicht genügend Anmeldungen aufweist (vgl. § 1 Ziffer 4). Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung seitens der DEULA Bayern GmbH bereits Zahlungen von einem Kursteilnehmer geleistet worden sein, werden die bereits geleisteten Gebühren ohne Abzug erstattet.

6. Im Falle einer Kündigung seitens der DEULA Bayern GmbH während des laufenden Kursangebotes (vgl. § 3 Ziffer 4) stehen dem Kursteilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn der DEULA Bayern GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

§ 4 Stornierung von Zimmern im Gästehaus der DEULA Bayern GmbH

1. Eine Stornierung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die Stornierung eines Zimmers bis 21 Tage vor Lehrgangsbeginn ist ohne Entrichtung einer Stornogebühr (kostenfrei) möglich.

3. Bei einer Stornierung eines Zimmers 20 bis 8 Tage vor Anreise wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Zimmerpreises erhoben.

4. Bei einer Stornierung eines Zimmers ab 7 Tage vor Anreise wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Zimmerpreises erhoben.

 

§ 5 Rücktrittsrecht bei Förderung über einen Bildungsgutschein

Bei Förderung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / ARGE oder durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gilt folgendes Rücktrittsrecht:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, längstens jedoch bis zum Lehrgangsbeginn sowie bei Nichtförderung des Teilnehmers nach dem SGB. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten drei Monate gekündigt werden, sowie dann jeweils zum Ablauf von drei Monaten. Sofern eine Maßnahme in Abschnitten bzw. Modulen, die kürzer als drei Monate sind, durchgeführt wird, ist eine Kündigung zum Ende eines Abschnittes oder Moduls ebenfalls ohne Angaben von Gründen möglich.

 

§ 6 Hausordnung und Haftungsfragen

Die Hausordnung wird am 1. Unterrichtstag ausgehändigt und ist einzuhalten. Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Lehrgang führen.
Für Gegenstände, die sich im Besitz des Kursteilnehmers befinden oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit übernimmt die DEULA Bayern GmbH keine Haftung. Dies gilt nicht, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

 

§ 7 Urheberrecht

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucke von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben der DEULA Bayern GmbH. Eine audio- und/oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils des Seminars ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen. 

 


§ 8 Datenschutz

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Erfüllung des Vertrages bzw. gemäß Rechtsgrundlage verarbeitet und gespeichert werden. Er ist informiert und einverstanden, dass die Eingänge videoüberwacht werden.

 

 § 9 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 


§ 10 Gerichtsstandvereinbarung

Hat der Anmeldende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der DEULA Bayern GmbH.

Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der DEULA Bayern GmbH (Freising). 

 

§ 11 Fälligkeit der Zahlung

1. Die Gesamtkosten (abzüglich der geleisteten Anzahlung) eines abgeschlossenen Vertrages sind mit dem Beginn des Kurses (auch eines einzelnen Moduls) fällig. Eine andere Zahlungsmodalität kann mit der DEULA Bayern GmbH schriftlich vereinbart werden. Auf den Abschluss einer besonderen Regelung besteht kein Rechtsanspruch.

2. Mit der Anmeldung zum Führerschein der Klasse C wird eine Anzahlung in Höhe von 950,00 € fällig. Bei den Klassen B, T und A beträgt die Anzahlung 650,00 €. Die Anzahlung kann in bar, per Scheck oder per Überweisung geleistet werden (Sparkasse Freising, IBAN DE03 7005 1003 0000 1418 12, BIC BYLADEM1FSI) Weitere Anzahlungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Anmeldebestätigung, die Sie per Post erhalten. 

 

§ 12 Schlussbestimmungen 

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

3. Vorstehende Vertragsbedingungen heben frühere Vereinbarungen auf.

4. Gegenüber Ansprüchen des Arbeitgebers ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Leistungsverweigerungsrechten und Aufrechnung, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

 

DEULA Bayern, Stand 13. April 2021