B I L D U N G S U R L A U B
Für wen?
schleswig-holsteinische Arbeitnehmer/innen, Auszubildende sowie Beamte des Landes und der Kommunen
Anspruch?
fünf Tage (im Jahr) bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen
Voraussetzung?
Anerkennung des Bildungsträger von der zuständigen Stelle
Für welche Lehrgänge?
Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA:
- AS-Baum I (Motorsägenlehrgang)
- AS-Baum II (Motorsägenlehrgang)
- Ausbildungsfahrlehrer
- Erbaumaschinen Großgeräte
- Fahrlehrerweiterbildung §53a
- Führerschein Klasse C und CE
- Gabelstapler
- Jägerausbildung
- Lichtbogenhandschweißen
- Meisterprüfung Teil IV (Ausbildung der Ausbilder)
- Meisterausbildung Teil III ( Betriebsführung)
- Minibagger/Radlader
- Pflanzenschutz für Anwender
- Schutzgasschweißen
- Weiterbildung Güterverkehr Module 1-5
- WIG-Schweißen
Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Ehlers | 04331/847913 | E-Mail