Erinnern Sie sich noch an Ihre Zeit in der Fahrschule? Bevor die Praxisphase beginnt, werden die Fahrschülerinnen und Fahrschüler im theoretischen Unterricht auf Verkehrsregeln, verschiedene Verkehrssituationen und die bevorstehenden Prüfungen vorbereitet. Das erlernte Wissen wird anschließend im Straßenverkehr praktisch angewendet.

Bleiben Sie auch in stressigen Situationen ruhig, sind gerne viel auf den Straßen unterwegs und möchten anderen das Fahren beibringen? Dann ist eine Fahrlehrerausbildung bei der DEULA Rendsburg genau das Richtige für Sie! Der Beruf des Fahrlehrers (m/w/d) bietet hervorragende Zukunftsaussichten – denn in Deutschland herrscht aktuell ein großer Fahrlehrermangel. Nutzen Sie Ihre Chance!

Unsere Fahrlehrerfachschule besteht seit über 20 Jahren und ist als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV zugelassen. Von der Grundfahrlehrerlaubnis BE bis zur Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis für Motorrad und LKW decken wir nahezu das komplette Spektrum ab. Wir bereiten Sie umfassend auf alle sozialen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen Ihrer Prüfung und Ihres zukünftigen Berufs vor.

Fahrschulbetriebswirtschaft ~ Ihr Schritt in die Selbstständigkeit

Wenn Sie eine eigene Fahrschule gründen möchten, schreibt das Gesetz den Erwerb betriebswirtschaftlicher Kenntnisse vor. In unserem Lehrgang vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Inhalte, die Sie sowohl für den erfolgreichen Betrieb Ihrer Fahrschule als auch für die Beantragung der Fahrschulerlaubnis benötigen.

Fahrlehrernachwuchs ~ werden Sie Ausbildungsfahrlehrer!

Wenn Sie selbst Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ausbilden möchten, ist zunächst der erfolgreiche Abschluss eines Einweisungslehrgangs zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer erforderlich. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, alle vier Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung gemäß § 53 Absatz 3 FahrlG zu absolvieren.

Fahrlehrerweiterbildung nach § 53

Gemäß § 53 Abs. 1 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) sind Fahrlehrer verpflichtet, alle vier Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung zu absolvieren und den entsprechenden Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen.

Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie die Fortbildung als dreitägigen Block absolvieren oder auf vier einzelne Tage aufteilen möchten.

Ziel der Fortbildung ist es, Sie über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen in der Fahrlehrerausbildung sowie im Straßenverkehrsrecht auf dem Laufenden zu halten. Themenschwerpunkte sind unter anderem Neuerungen im Straßenverkehrsrecht sowie aktuelle Trends und Herausforderungen im Straßenverkehr.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Wichtig zu wissen: Unsere AZAV-zertifizierten Weiterbildungen erfüllen die Voraussetzungen für diverse Förderprogramme. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist die Teilnahme an unserem Lehrgang vollständig förderfähig.

Darüber hinaus bestehen weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme, über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), durch Berufsgenossenschaften oder dem Aufstiegs-BAFöG.

Doch keine Sorge – wir informieren Sie gerne darüber, in welchen Fällen eine Kostenübernahme für Ihre Fahrlehrerausbildung möglich ist.

Haben Sie Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Ihre Ansprechpartner ► Jürgen Möller & Christian Sandhoff| 04331/847934 |