Das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger fördern berufliche Weiterbildung!

Für Arbeitssuchende: Wenn Sie momentan arbeitssuchend sind und Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter einen Weiterbildungsbedarf bei Ihnen feststellt, können Sie einen Bildungsgutschein für die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung bekommen.

Für Arbeitgeber und bereits beschäftigte Arbeitgeber gibt es ein neues Programm der Arbeitsagentur: WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte / Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU). Im Blickpunkt steht dabei die Förderung von Beschäftigten in Unternehmen. Voraussetzung: Sie als Firma planen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden. Die Durchführung der Qualifizierung darf flexibel sein, etwa die Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend). Die Kosten können bis zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Dabei werden nicht nur die Lehrgangskosten, sondern auch die Arbeitsentgelte bezuschusst. Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und vom jeweiligen Abschluss des Lehrgangs. Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

AUS- UND WEITERBILDUNG (Bundesamt für Güterverkehr) (www.bag.bund.de) Im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Das Spektrum der geförderten Maßnahmen reicht von der Ausbildung zum Berufskraftfahrer bis zum geprüften Betriebswirt, Logistik- oder Kraftverkehrsmeister.

AUFSTIEGSFORTBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (AFBG) Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss wie z. B. zu Handwerks- oder Industriemeistern oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen (www.aufstiegs-bafoeg.de).

BILDUNGSPRÄMIE Bis zu 500 Euro bzw. maximal 50% Ihrer Weiterbildung können mit der Bildungsprämie gefördert werden. Die Einkommensgrenzen, die Beratungsstellen und eine kurze Checkliste finden Sie unter www.bildungspraemie.info

BILDUNGSURLAUB Niedersächsische Arbeitnehmer/innen haben pro Kalenderjahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz für Niedersachsen bzw. Bremen. Weitere Infos: www.bildungsurlaub-aktuell.de