Anmeldung

Die Anmeldung zu den Maßnahmen/Lehrgängen muss schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Zum Ablauf des kostenfreien Rücktrittsrechts (14 Tage vor Lehrgangsbeginn) erfolgt die Einladung zur/m Maßnahme/ Lehrgang mit allen weiteren Informationen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte haftet der Anmeldende für alle Kosten.


Rücktrittsrecht

Soweit, nicht anders vereinbart, ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bei späterem Rücktritt sind 75 Prozent der Lehrgangs-, Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten durch den Auftraggeber zu tragen. Bei Nichtantritt der Maßnahme bzw. des Lehrgangs ohne vorherigen schriftlichen Rücktritt sind durch den Auftraggeber die Lehrgangs-, Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten zu 100 Prozent zu tragen.


Kündigung

Der Bildungsträger ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen sowie hohen Fehlzeiten des Teilnehmenden die Maßnahme zu kündigen.

Bei Abbruch der Maßnahme sind durch den Teilnehmenden die gesamten Lehrgangskosten zu tragen.

Der Bildungsträger ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihm bestimmten Mindestzahl an Teilnehmenden den Maßnahmebeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. die Maßnahme abzusagen.
Der Teilnehmende ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Bildungsträger behält sich das Recht des Austausches von Referenten vor.
Für die Fahrschulausbildung gelten die im Ausbildungsvertrag abgeschlossenen Vereinbarungen  wie z.B. die Ausbildungsinhalte, Ausbildungszeiten und Fahrschulgebühren.


Haftung

Unterricht und Übungen sind so gestaltet, dass aufmerksame Teilnehmende das Maßnahmeziel erreichen können. Für den Maßnahmeerfolg haftet der Bildungsträger nicht.
Für private Sachen von Teilnehmenden übernimmt der Bildungsträger keine Haftung. Ausnahmen sind nur der Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Urheberrecht

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Ausbildungsmaterialien oder Teilen verbleiben beim Bildungsträger. Eine audio- und /oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Ausbildung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmende an Maßnahmen mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer der Maßnahme ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmende die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.


Sonstiges

Die Teilnehmenden sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Maßnahmeabwicklung und für spätere Informationen durch den Bildungsträger in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Sie sind informiert und einverstanden, dass einige Bereiche im Objekt Video überwacht werden.
Die Ausbildungs- und Hausordnungen sind ausgehängt, werden am 1. Ausbildungstag gegen Unterschrift belehrt und sind einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss von der Maßnahme führen.
Die Ausbildungszeiten sind bindend. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der Maßnahme führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten.
Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Bildungsträger.