DER DEULA WESTERSTEDE BILDUNGS- UND TECHNOLOGIEZENTRUM

Geltungsbereich:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DEULA Westerstede und dem Teilnehmer und/oder dem Anmelder für einen Teilnehmer (im Folgenden zusammengefasst auch nur „Teilnehmer“ genannt).

Abweichende oder ergänzende Bestimmung in Allgemeinen Geshäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen in der Korrespondenz nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Anmeldung zu Seminaren:

Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt digital über dasKursportal. Der Teilnehmer erhält von DEULA Westerstede baldmöglichst eine Anmeldebestätigung oder eine anderweitige Mitteilung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Erst mit der Anmeldebestätigung der DEULA Westerstede kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande. DEULA Westerstede ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung abzulehnen.

Zugangsvoraussetzungen bei Seminaren:

Der Teilnehmer gewährleistet, dass er die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Sofern ein Arbeitgeber bei Auftragsseminaren seine Mitarbeiter anmeldet leistet er Gewähr dafür,  dass seine an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter die Zugangsvoraussetzungen für das Seminar erfüllen. Sofern Nachweise gemäß rechtlichen Vorgaben notwendig sind, müssen diese vor Seminarbeginn der DEULA Westerstede übermitelt werden. Liegen die Nachweise zum Schulungsbeginn nicht vor und ist eine Teilnahme deshalb nicht möglich, verbleibt es bei der Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Teilnehmergebür.

Seminargebühren und Fälligkeit:

Die Seminargebühr wird 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d. h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr mit Zugang der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig.

Bei einer Kostenübernahme durch Dritte haftet der Anmeldende weiterhin für sämtliche durch die Teilnahme bedingte Gebühren und evtl. Kosten.

Stornierungen durch Teilnehmer:

Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 4 Werktage vor Seminarbeginn) verbleibt es bei der Verpflichtung zur Zahlung der der gesamten Gebühren für das gebuchte Seminar mit nachfolgenden Modifikationen.

Bei Lehrgängen in dem Bereich der Motorsäge und der Spielplätze berechnen wir nach einer kurzfristigen Absage durch den Teilnehmer bei erneuter Buchung nur 50% der Lehrgangskosten. Voraussetzung ist, dass die Lehrgangsgebühr des kurzfristig abgesagten Lehrgangs gänzlich entrichtet wurde.

Bei Lehrgängen zur Erreichung einer Fahrerlaubnis (Fahrschule) wird bei einer kurzfristigen Absage durch den Teilnehmer die halbe Grundgebühr berechnet.

Bei einem krankheitsbedingten Rücktritt berechnet DEULA Westerstede gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches spätestens bis zum Beginn der betreffenden Veranstaltung bei DEULA Westerstede eingegangen sein muß, Stornierungskosten in Höhe von 20 Euro.

Bei Förderung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur/des Jobcenters oder durch den Europäischen Sozialfond (ESF) gilt folgendes Rücktrittsrecht:

Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, längstens jedoch bis zum Seminarbeginn, sowie bei Nichtförderung des Teilnehmers nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Die DEULA Westerstede kann bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu Beginn der Ausbildung von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann.

Für den Fall, dass eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. III (SGB II bzw. SGB III) nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer bei Rücktritt vor Maßnahme- /Ausbildungsbeginn ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Ablehnungsbescheid ist der DEULA Westerstede vorzulegen. Ebenso wird dem Teilnehmer das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitsaufnahme) gewährt.

Die Teilnahme an der beruflichen Bildungsmaßnahme kann mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, gerechnet vom Tag des Lehrgangsbeginns an, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate bzw. zum Ende eines jeden Lehrgangs ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsleitung der DEULA Westerstede GmbH zu erfolgen. Fernbleiben vom Unterricht führt nicht zur Reduzierung der Lehrgangskosten. Lehrkräfte sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.

Lassen die Leistungen des Teilnehmers erkennen, dass er das Bildungsziel nicht erreichen wird oder verletzt er seine Pflichten erheblich bzw. stört er fortlaufend den Unterrichtsbetrieb, so kann der Qualifizierungsvertrag seitens der DEULA im Einvernehmen mit dem Kostenträger fristlos gekündigt werden. Die fristlose Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen. Als wichtiger Grund gilt auch der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers, soweit der Wegfall der Leistungen nicht im Fehlverhalten des Lehrgangsteilnehmers begründet ist.

Ausbildungserfolg:

Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Die DEULA Westerstede übernimmt für den Teilnehmer keinen Seminarerfolg.

Verschiebung/Stornierung durch DEULA Westerstede:

Die DEULA Westerstede ist berechtigt, bei Unterschreitung der von ihr in der Ausschreibung vorgesehenen Mindestzahl von Seminarbesuchern den Seminarbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. das Seminar abzusagen. Dies gilt entsprechend bei Ausfall eines Dozenten. Die DEULA Westerstede ist in jedem Fall bemüht, den Teilnehmern Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Im Fall einer Absage durch die DEULA Westerstede ist der Teilnehmer dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers für ein späteres Seminar gutgeschrieben. Die DEULA Westerstede haftet nicht für Schäden in Folge der Seminarabsage, es sei denn diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der DEULA Westerstede.

Haftung:

Eine Haftung von DEULA Westerstede auf Schadensersatz ist ausgeschlossen bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche Pflichten betroffen sind. Als vertragswesentlich werden die Pflichten zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die Rückerstattung von Teilnehmergebühren bei Ausfall von Veranstaltungen angesehen.

Im Falle einer Schadensersatzpflicht haftet jedoch DEULA Westerstede nur wegen Schäden, die DEULA Westerstede bei Vertragsabschluss vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DEULA Westerstede.

Die vorstehenden Einschränkungen gelten jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  

Für die persönlichen Gegenstände von Teilnehmern übernimmt die DEULA Westerstede keinerlei Haftung.

Höhere Gewalt:

DEULA Westerstede behält sich das Recht vor, bei Vorliegen von Höherer Gewalt die Veranstaltung ersatzlos entfallen zu lassen. In diesem Fall werden die bereits entrichteten Gebühren für die betreffende Veranstaltung gänzlich erstattet.

Urheberrecht:

Die ausgegebenen und zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der DEULA Westerstede vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zu Verfügung. Teilnehmer an Seminare mit EDV-Bestandteil haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

Datenschutz:

Die der DEULA Westerstede übermittelten personenbezogenen Daten werden bei der DEULA zum Vertragszweck der Seminarabwicklung gespeichert und verarbeitet. Sollte der Teilnehmer darüber hinaus seine Einwilligung für spätere Informationen durch die DEULA Westerstede erteilt haben, so kann er einer Verwendung seiner Daten für diesen Zweck jederzeit

unter datenschutz.westerstede(at)deula.de widersprechen. Zu Details der datenschutzrechtlichen Einwilligung und weiteren Informationen zum Datenschutz und Rechten des Teilnehmers verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, veröffentlicht unter Datenschutzerklärung.

DEULA Westerstede wird in jdem Fall die Vorgaben und Regelungen der Datenschutz Grundverordnung und sonstige datenschutzrechtliche Regelungen beachten und einhalten.

Der Teilnehmer erteilt hiermit DEULA Westerstede die Erlaubnis, seinen Namen und seine Position auf einer Teilnehmerliste und im Seminarraum preiszugeben.

Allgemeines:

Die Teilnehmer erkennen die Haus- und Unterrichtsordnung der DEULA Westerstede als für sie verbindlich an. Die Haus- und Unterrichtsordnung ist im Unterrichtsgebäude der DEULA Westerstede ausgehängt. Verstöße gegen die Haus- und Unterrichtsordnung können ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr zum Ausschluss vom Seminar führen. Die Unterrichtszeiten sind verbindlich. Minderjährige Seminarteilnehmer benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung des/der Sorgeberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.

Gerichtsstand:

Sofern der Vertragsabschluss mit einem Unternehmer erfolgt, ist für alle Rechtsstreitigkeiten das für uns zuständige Amts- bzw. Landgericht zuständig.

Allgemeines:

Änderungen und/oder Ergänzungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftsform. Dies gilt auch für diese Regelung selbst.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Regelungen eines abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet eine solche Regelung zu vereinbaren, welche der unwirksamen oder nichtigen Regelung in in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall einer sich im nachhinein herausstellenden Lücke.

Westerstede, Juli 2020