Als Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung gelten
laut Fahrlehrergesetz §2:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung
  • „...darf nicht unzuverlässig erscheinen“ (Führungszeugnis + Auszug aus dem Fahreignungsregister KBA- sprich Punkteauszug)
  • min. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung
  • die Fahrerlaubnisse Kl. B + BE besitzen (Kl. B mind. 3 Jahre lang)
  • über erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
  • innerhalb der letzten 3 Jahre nach §7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein