Als erstes sollten Sie die Voraussetzungen für die  Zulassung zu Fahrlehrerprüfung erfüllen. Sollte dies der Fall sein, kommen Sie zu einem Gespräch zu uns. Sie erhalten von uns einen Ausbildungsvertrag und Hinweise für die weiteren nötigen Schritte für die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung durch Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt. Gerne beraten wir Sie auch über evtl. Fördermöglichkeiten.

Alles erledigt? Dann startet für Sie der Lehrgang.

Die Vollzeitausbildung in unserer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt ganztags und dauert 8 Monate. Die benötigen Lehrmittel erhalten Sie von uns.

Für eine fahrpraktische Prüfung in der 1. Ausbildungsphase trainieren wir mit Ihnen die nötigen Grundkenntnisse und Handhabungen.
Weiterhin vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse aus den Themenbereichen allgemeines Recht, Verkehrspädagogik, Technik und Verkehrsverhalten, um erfolgreich die Fachkundeprüfungen zu bestehen.
Nach erfolgreicher Fachkundeprüfung erhalten Sie schon eine Anwärterbefugnis, mit der Sie in Ihrer Ausbildungsfahrschule schon arbeiten können.
Nach 4 Monaten in Ihrer Ausbildungsfahrschule werden Sie in 2 Lehrproben (45min theoretischer Unterricht + 45min praktischer Unterricht) geprüft und erhalten nach bestandenen Lehrproben die unbefristete Fahrlehrerlaubnis.

Nach dem Abschluss können Sie Ihre Fahrlehrerlaubnis auf die Klasse A (Zweirad), Kl. CE (LKW) oder Kl. DE (Bus) erweitern. Diese Lehrgänge dauern 1 bzw.2 Monate in Vollzeitausbildung.
Nach 2-jähriger hauptberuflicher Tätigkeit und Besuch eines Fahrschulbetriebs-wirtschaftsseminars (bei uns in 9 Tagen) ist die Möglichkeit der Selbständigkeit gegeben.