Anmeldung:
Die Anmeldung zu Lehrgängen und sonstigen Leistungen muss schriftlich erfolgen und ist rechtsverbindlich bis zur Anmeldebestätigung oder Absage durch die DEULA Rheinland GmbH. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte haftet der Anmeldende für alle Kosten. Bei Anmeldungen durch Dritte ist die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung notwendig. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Erst mit der Anmeldebestätigung, rechtzeitig vor Seminarbeginn, kommt der Vertrag zustande.

Auftragsbestätigung für Seminare:
Nach Ihrer Auftragsbestätigung ist unser Angebot rechtsverbindlich und der Vertrag kommt inklusive aller vereinbarten Leistungen zustande.

Zugangsvoraussetzungen:
Die Teilnehmenden gewährleisten, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Bei Auftragsseminaren gewährleistet der Arbeitgeber, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Sofern Nachweise gemäß rechtlichen Vorgaben notwendig sind, sind diese vor Unterrichtsbeginn der DEULA Rheinland GmbH vorzulegen. Liegen die Nachweise nicht vor und eine Teilnahme ist nicht möglich, behalten wir uns vor, 100% der Kosten in Rechnung zu stellen.

Rücktrittsrecht:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin.
Danach gelten folgende Stornofristen: bis 14 Tage vorher 50%, bis 7 Tage vorher 75%, weniger als 7 Tage vorher 100% der Lehrgangs-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Ausgenommen davon sind die Sachkundelehrgänge für Pflanzenschutzabgabe und –anwendung, hier gilt grundsätzlich eine Stornogebühr von 100% ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Für Übernachtungen gilt grundsätzlich der Preis für die in Anspruch genommen Zimmerkategorie. Für Übernachtung und Verpflegung gilt darüber hinaus der Preis für das aktuelle Kalenderjahr.
 

Fahrschule:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin.
Danach sind der Grundbetrag, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden sowie alle TÜV- und Prüfungsgebühren fällig. Während der Fahrschulausbildung vereinbarte Fahrstunden, die nicht wahrgenommen werden können, müssen spätestens 2 Tage vorher abgesagt werden. Andernfalls werden 75% der Kosten der geplanten Fahrstunde fällig.
Bei jahresübergreifenden Fahrstunden gilt der Preis für das jeweilige Kalenderjahr.

Kündigung:
Die DEULA Rheinland GmbH ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen sowie hohen Fehlzeiten des Teilnehmers das Seminar zu kündigen.

Die DEULA Rheinland GmbH ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihr bestimmten Mindestzahl von Seminarteilnehmern den Seminarbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. das Seminar abzusagen. Eine Absage kann auch sehr kurzfristig erfolgen, z. B. aus organisatorischen Gründen wie Erkrankung eines Referenten oder bei höherer Gewalt. In diesem Fall wird der Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers für ein späteres Seminar gutgeschrieben. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden infolge der Seminarabsage, es sei denn, diese beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.

Haftung:
Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die DEULA Rheinland GmbH nicht. Für private Sachen von Teilnehmern übernimmt die DEULA Rheinland GmbH keine Haftung. Ausnahmen sind der Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Urheberrecht:
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben bei der DEULA Rheinland GmbH. Eine audio- und/oder -visuelle Aufnahme eines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung nicht gestattet.

Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

Allgemeines:
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch die DEULA Rheinland GmbH in der EDV erfasst und verarbeitet werden.

Die Teilnehmer erkennen die Hausordnung der DEULA Rheinland GmbH als für sie verbindlich an. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar führen.

Die Unterrichtszeiten sind bindend. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.

Persönliche Daten dürfen ohne Einverständnis nicht an Personen oder Institutionen außerhalb der DEULA Rheinland GmbH weitergegeben werden. Bei einer Förderung dürfen persönliche Daten an den Kostenträger weitergegeben werden.

Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten.

Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DEULA Rheinland GmbH. Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen wirksam.

Gerichtsstand ist Kempen

Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

Kempen, 07. März 2024