Teilnahme- und Zahlungsbedingungen DEULA Hildesheim GmbH

1. Geltungsbereich
Die folgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lehrgänge der DEULA Hildesheim GmbH mit Ausnahme der Fahrschulausbildung.

2.  Zugangsvoraussetzungen bei Seminaren
Der Teilnehmer gewährleistet, dass er die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Bei Auftragsseminaren gewährleistet der Arbeitgeber, dass seine an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Sofern Nachweise gemäß recht-lichen Vorgaben notwendig sind, sind diese vor Unterrichtsbeginn der DEULA vorzulegen. Liegen die Nachweise nicht vor und eine Teilnahme ist nicht möglich, behalten wir uns vor, 100 % der Gebühren in Rechnung zu stellen.

3. Anmeldung und Rücktritt
a.    Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer/innen die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
b.    Die jeweils gültige Anzahlung ist zu Beginn des Lehrgangs fällig und zahlbar. Jede andere Zahlungsweise ist mit der DEULA Hildesheim GmbH im Voraus schriftlich zu vereinbaren.
c.    Der Rücktritt vom Vertrag gegenüber der DEULA Hildesheim GmbH ist rechtzeitig schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ausbildungstermin sind 50 %, danach und bei Nichtteilnahme ist die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen. Gleiches gilt für gebuchte Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
d.    Bei Teilnahme mit einem Bildungsgutschein: Wird die Förderung nach SGB III oder SGB II nicht gewährt oder bei Arbeitsaufnahme besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht. Es gelten die aktuellen Regelungen der BfA.

4. Leistungsbeschreibung
Die Inhalte der Veranstaltung sind dem Lehrgangsangebot zu entnehmen. Soweit für die Lehrgänge verbindliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen vorliegen, kommen diese zur Anwendung. In den Lehrgangsgebühren sind die praktische und die theoretische Ausbildung sowie die Lehrmittel nach dem Lehrgangsplan enthalten.

5. Lehrgangsangebot
Der Lehrgangsträger erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebotes. Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs sowie örtliche und terminliche Veränderungen der Lehrgangsabschnitte bleiben vorbehalten.
Der Lehrgangsträger behält sich vor, ausgeschriebene Lehrgänge bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen.
Bei Absage einer Veranstaltung werden die Teilnehmer/innen benachrichtigt und bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Urheberrecht:
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben der DEULA. Eine audio- und/oder -visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

7. Pflichten der Teilnehmer/innen
•    Soweit vorgeschriebene Arbeitsmittel nicht gestellt werden, sind diese auf eigene Kosten zu beschaffen.
•    Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen der Lehrgangsveranstalter ist Folge zu leisten. Die Haus- und Unterrichts-ordnungen sind zu beachten.
•    Zur Verfügung gestellte Geräte sowie die Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln.
•    Der Lehrgangsveranstalter haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art.
•    Teilnehmer/innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
•    Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die DEULA nicht.
•    Dem Lehrgangsträger bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmer-pflichten geltend zu machen.

8. Gültigkeit
Diese Regelungen gelten, soweit ihnen keine anderen rechtlich bindenden Regelungen entgegenstehen. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Gerichtsstand ist Hildesheim.