L - Schlepper

Allgemein:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: keine

Sonstiges: -

 

T - Traktor

Allgemein:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sonstiges: bis zum 18. Lebensjahr Beschränkung auf 40 km/h

 

Wichtiger Hinweis:
Sind Sie im Besitz der "alten" Führerscheinklasse 3, in der Land- oder Forstwirtschaft tätig und möchten ihre Fahrerlaubnis umtauschen, bekommen Sie auf Antrag die Führerscheinklasse T eingetragen.