Informationen Klasse B und BE
Klasse B Kraftfahrzeuge (außer solcher der Kl. AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
auch mit Hänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bie begleitetem Fahren mit 17)
Beinhaltet: Klasse L und AM
Klasse BE Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
- eine zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Hinweis: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.