Bildungsurlaub

Rendsburg

Schleswig-Holsteinische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende sowie Beamte des Landes und der Kommunen, Richter und Richterinnen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsfreistellungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen der DEULA:

• AS-Baum I (Motorsägenlehrgang)
• Fahrlehrerweiterbildung §53a
• Führerschein Klasse C und CE
• Gabelstapler
• Lichtbogenhandschweißen
• Jägerausbildung NEU
• Meisterprüfung Teil IV (Ausbildung der Ausbilder)
• Meisterausbildung Teil III ( Betriebsführung)
• Minibagger/Radlader
• Pflanzenschutz für Anwender
• Schutzgasschweißen
• Weiterbildung Güterverkehr Module 1-5

Verpassen Sie Ihre Bildungschance nicht!