Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Kirchheim/Teck

Denken Sie an die Fortbildung!

Nur wer einen anerkannten Sachkundenachweis besitzt, darf auch mit Pflanzenschutzmitteln handeln oder sie anwenden. Das ist nicht neu. Doch durch die neue Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung gelten aber auch neue Bestimmungen. So müssen alle bereits Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Für bisher Sachkundige begann die erste Dreijahresfrist am 1. Januar 2013 und endete am 31. Dezember 2015. Für alle zukünftigen Sachkundigen beginnt diese erste Frist am Tag der Ausstellung des neuen Sachkundenachweises.

Die Fortbildung wird seit 2016 zusammen mit dem Sachkundenachweis kontrolliert. Wer ohne gültigen Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt oder anwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Landwirten, die EU-Prämien erhalten, wird der Nachweis im Rahmen der CC-Kontrollen geprüft. Hier werden Verstöße mit deutlichen Prämienkürzungen geahndet.

Die DEULA Bildungszentren bieten für bestehende Sachkundeinhaber entsprechende Fortbildungsangebote an. Folgende Kenntnisse werden vermittelt:

- Integrierter Pflanzenschutz

- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

- Risikomanagement

- Anwenderschutz

Die Weiterbildungsmaßnahme richtet sich an GaLaBauer, Gärtner, Landwirte, Kommunalbedienstete, Greenkeeper und Schädlingsbekämpfer mit vorhandener Sachkunde zur Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Weitere Informationen erhalten Sie beim DEULA-Bildungszentrum in Ihrer Nähe.