Drohnenführerschein - seit dem 01.01.2021 gilt die einheitliche EU-Drohnenverordnung

Hildesheim

Seminar am 15. Juni 2021

Seit Anfang des Jahres 2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, es müssen europaweit bestimmte Regeln eingehalten werden. Um Ihre Drohne aus der Kategorie A1 und A3 ab 250 Gramm (rechts-)sicher führen zu können, müssen Sie zunächst einen Kompetenznachweis für Fernpiloten erwerben.

Der bisherige Kenntnisnachweis nach § 21d der LuftVO darf seit Ende 2020 nicht mehr ausgestellt werden, behält aber für das Jahr 2021 übergangsweise noch seine Gültigkeit.

Der „kleine Drohnenführerschein“: Kompetenznachweis A1/A3

Beim Betrieb einer Drohne ab 250 g ist mit Gültigkeitsbeginn dieser EU-Vorschrift der Kompetenznachweis A1/A3 - der kleine EU-Drohnenführerschein – vorgeschrieben, dieser ist die Grundlage für alle weiteren Drohnenlizenzen.

Vorbereitung und Prüfung für diesen Kompetenznachweis A1/A3 kann ausschließlich seit dem 31.12.2020 direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online durchgeführt werden. Diese Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Es müssen innerhalb von 45 Minuten mind. 75 % der Fragen richtig beantwortet werden um die Prüfung zu bestehen, sowohl das Training als auch die Prüfung können beliebig oft wiederholt werden. Sie können sich allerdings erst zur Prüfung anmelden, wenn Sie bereits bei der Trainingsprüfung ein Ergebnis von 75 % oder mehr erreichen. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Bestätigungsdokument (PDF) an die im Prüfungsportal angegebene E-Mail-Adresse. In diesem Training werden der neue rechtliche EU-Rahmen für Drohnen sowie die technischen Grundlagen vermittelt.

Dieser EU-weit-anerkannte Kompetenznachweis A1/A3 berechtigt anschließend zum Führen einer Drohne mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotenzial und ist 5 Jahre gültig. Drohnen dürfen also mit dieser Bestätigung gem. den Vorgaben der OPEN-Kategorie in den risikoärmsten Unterkategorien A1/A3 eingesetzt werden.

Der „große Drohnenführerschein“: Fernpilotenzeugnis A2 bei der DEULA Hildesheim GmbH

Der vorgenannte Kompetenznachweis A1/A3 ist die Voraussetzung für das Fernpilotenzeugnis A2 – den „großen Drohnenführerschein“. Diesen benötigen Sie für verschiedene Einsätze im professionellen Umfeld. Sie benötigen den Nachweis A1/A3 spätestens bis zum Lehrgangstag, ohne den Kompetenznachweis A1/A3 ist keine Teilnahme an der Prüfung am Seminartag möglich.

Teilnahmevoraussetzungen Fernpilotenzeugnis A2:

  •  Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner EU-Drohnenführerschein)
    • der Teilnehmer muss nachweisen, dass er beim LBA die Online-Prüfung zum Kenntnisnachweis A1/A3 bestanden hat
  • Selbsterklärung eines praktischen Selbststudiums/Trainings mit der Drohne nach UAS.Open030(2)(b)
    • diese Erklärung wird am Seminartag mit dem Dozenten erstellt
  • Wenn vorhanden, eine eigene Drohne
  • Mindestalter 16 Jahre mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis

Lehrgangsabschluss:

  • Fernpilotenzeugnis A2 nach bestandener Prüfung
  • Nachweis über Praxisteil
  • Teilnahmebescheinigung der DEULA Hildesheim

Link zur Online-Prüfung des Kompetenznachweises A1/A3 beim Luftfahrt-Bundesamt: https://www.lba-openuav.de/

Dieses 1-tägige Seminar bei der DEULA Hildesheim richtet sich an Drohnenpiloten mit geringer Flug- und Einsatzerfahrung.

Sollten die Wetterbedingungen am Seminartag keine Praxisübungen zulassen, kann das Seminar nicht stattfinden. Wir werden Ihnen dann einen Ersatztermin mitteilen.

Nach verbindlicher Anmeldung zum Seminar erhalten Sie ein Schulungshandbuch im PDF-Format zur Vorbereitung.

Sie möchten am Seminar teilnehmen?
Dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anmeldeformular rechtzeitig zurück.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Für Rückfragen stehen wir unter Telefon 05121/7832-26 oder per Mail an nicole.gruenwald@deula-hildesheim.de gern zur Verfügung.