Private Selbstwerber sind Personen, die gelegentlich Brennholz für den Eigenbedarf fällen und aufarbeiten. Die Aufbereitung von Brennholz im Wald ist ohne den Nachweis fachlicher Kenntnisse gemäß Vorgabe der Niedersächsischen Landesforsten nicht mehr zulässig.
Aus diesem Grund fordern die Waldbesitzer, Landesforsten usw. einen Nachweis über die Teilnahme an einem entsprechendem Motorsägen Lehrgang.
Die 1-tägigen Lehrgänge bei der DEULA Hildesheim GmbH entsprechen den Anforderungen der Forstverwaltungen.
Die angebotenen Kurse für Brennholzselbstwerber richten sich an Privatpersonen und sind in folgende 2 Module aufgeteilt:
Modul 1 - liegendes Holz: 26.01.2019 - belegt, 09.02.2019, 16.02.2019
Modul 2 - stehendes Holz: 23.02.2019
Der Lehrgang berechtigt nicht zum beruflichen Führen einer Motorsäge. Es wird empfohlen, den Lehrgang spätestens nach 3 Jahren zu wiederholen. Für berufliche Zwecke empfehlen wir Ihnen die Lehrgänge AS Baum I/II bzw. Arbeiten mit der Motorsäge nach DGUV Information 214-059.